- Immutabilitätsprinzip
- Immutabilitätsprinzip[von lateinisch immutabilitas »Unveränderlichkeit«], der in § 156 StPO ausgesprochene Grundsatz, dass die erhobene öffentliche Klage nach Erlass des Eröffnungsbeschlusses nicht mehr zurückgenommen werden kann.
Universal-Lexikon. 2012.